Fragen
Planungsgemeinschaft
Eine Planungsgemeinschaft ist eine Gruppe von Privatpersonen, die in der Zukunft gemeinsam bauen möchte. Zu diesem Zweck haben wir eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet. Sobald wir das Grundstück gekauft haben und der Bau beginnen kann, geht die Planungsgemeinschaft in eine Baugemeinschaft über.
In einer Planungsgemeinschaft können Sie Ihre persönliche Wohnung, abgesehen von den tragenden Wänden, frei gestalten. Gleichzeitig können Sie auch die Gemeinschaftsflächen mitgestalten, die allen späteren Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stehen.
Die Haftung der Gesellschaft ist, entsprechend § 4 Abs. 4 unseres Gesellschaftsvertrags, auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Die Haftung der Gesellschafter:innen auf Ihre Einlageverpflichtung, entsprechend ihrer Wohnung. Dies ist zudem mit allen unseren Vertragspartnern vertraglich geregelt. Entsprechendes ist in § 5 Abs. 3 unseres Gesellschaftsvertrags festgehalten.
• 4 Geschäftsführer:innen – Offizielle Vertretung der Planungsgemeinschaft und gewählt in einer Gesellschafterversammlung.
• 2 Lenkungskreise – Koordination von Aufgaben in Abstimmung mit unseren Berater:innen. Besteht aus den Geschäftsführer:innen und Sprecher:innen der Arbeitsgruppen und Arbeitsteams.
• 7 Arbeitsgruppen – Diese befassen sich mit bestimmten Planungsbereichen. Einige bilden Arbeitsteams.
• 13+ Arbeitsteams – Diese arbeiten an Planungsdetails. Abhängig vom Planungsfortschritt.
Darüber hinaus besprechen wir uns regelmäßig in Zoom Videokonferenzen. Jede Person aus der Planungsgemeinschaft kann zu jedem Termin hinzukommen.
Beschlüsse werden in Gesellschafterversammlungen gefasst und erfordern eine Mehrheit von 55 Prozent der abgegebenen Stimmen. Wobei wir immer danach streben, Konflikte und Spannung im Dialog zu lösen.
Wohnungen
Ja! Sie können Ihre Wohnung, mit Ausnahme der tragenden Wände, frei gestalten. Dafür sind Gespräche mit unserem Architekturbüro arch.id vorgesehen.
Inwieweit Ihre Wohnung barrierefrei sein soll, liegt in Ihrem Ermessen. Sie können Ihre Wohnung an Ihre Wünsche und Bedürfnisse anpassen. Der Zugang zu den Wohnungen und den Gewerbeflächen ist barrierefrei geplant.
Die Wohnungen beinhalten den Bodenbelag, die Sanitärausstattung und die Elektroinstallationen. Für den Bodenbelag werden wir zu einem späteren Zeitpunkt ein bis zwei Varianten festlegen, aus welchen alle Mitglieder wählen können. Für die Sanitärausstattung und Elektroinstallationen haben wir dies bereits getan. Dadurch sind wir in der Lage, die Kosten gering zu halten, da wir größere Mengen einkaufen. Sie können auch eine andere Austattung wählen, falls Sie möchten. Die eventuell entstehenden Mehrkosten müssten Sie allerdings selbst tragen.
Eine Küche ist nicht in der Wohnung enthalten. Diese müssen Sie eigenständig organisieren.
Ja! Haustiere sind auch Teil unserer Gemeinschaft.
Die Größe der Kellerräume beträgt voraussichtlich etwa 4 bis 8 Quadratmeter, abhängig von der Wohnung. Der Keller und die Tiefgarage sind im Moment noch nicht final geplant, weshalb den Wohnungen noch keine Kellerräume zugeordnet sind.
Die Gebäude im Südosten und Nordosten werden sich nicht unmittelbar an der Straße befinden, sondern etwa 8 Meter von der Weinheimer Straße zurückgesetzt sein. Zudem wird diese Lage in den Wandaufbauten berücksichtig werden, da wir entsprechende Schallschutzanforderungen erfüllen müssen.
Grundstück und Gebäude
Wir möchten einen grünen Innenhof als Begegnungsort für alle Bewohner:innen schaffen. Die genaue Planung erfolgt noch zu einem späteren Zeitpunkt.
Welches Holz wir für die Außenfassade nutzen und wie dies behandelt ist, wird zu einem späteren Planungszeitpunkt entschieden. Laut unserer Architektin können Holzfassaden, die mit modernen Methoden behandelt wurden, bei einem guten Umgebungsklima eine Lebensdauer von 80 Jahren und mehr erreichen.
Wir planen die Tiefgarage im Moment so, dass alle Bewohner:innen die Möglichkeit haben, Ladestationen für Elektroautos installieren zu lassen. Die Kosten für Ihre Ladestation müssen Sie selbst tragen, wobei es unter Umständen auch möglich ist, dass sich zwei benachbarte Stellplätze eine Ladestation teilen.
Zudem gibt es MVV Ladestationen auf den öffentlichen Parkplätzen südlich des Grundstücks.
Wir rechnen mit dem Grundstückskauf bis Ende 2022. Der Baubeginn soll Anfang 2023 erfolgen, so dass die Baufertigstellung Anfang 2025 zu erwarten ist.
• Gemeinschaftsküche
• Gemeinschaftswohnzimmer mit Dachgarten
• Kindertoberaum
• Musikraum
• (Fahrrad-)Werkstatt
• Gästezimmer
• Mehrzweckräume
• Co-working Space
Kosten
Die Schätzkosten basieren auf dem aktuellen Planungsstand und einer Hochrechnung der Kosten bis zur Baufertigstellung. Sie können sich in der weiteren Planung und durch externe Faktoren verändern. Wir können also keinen Festpreis garantieren. Jede Person in der Planungs- und späteren Baugemeinschaft trägt dieses sogenannte Bauherrenrisiko.
Über Ihre Möglichkeiten kann Sie unser Berater der stadtblau GmbH im Finanzierungsgespräch individuell beraten.
Darüber hinaus ist unser Wohnprojekt mit der KfW Effizienzhaus-Stufe 40 EE geplant. Im Moment prüfen wir die neuen Anforderungen (Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude), die mit Stufe 2 der überarbeiteten Neubauförderung gelten.
Der Quadratmeterpreis wird durch viele Faktoren beinflust. Angefangen von der ressourcenschonenden Bauweise, für die wir uns entschiedenen haben (KfW Effizienzhaus-Stufe 40 EE), bis hin zur Lage einer Wohnung. Entsprechend liegt der Qudratmeterpreis in unserem Wohnprojekt zwischen etwa 5.200 Euro bis zu 6.500 Euro.
Wir schätzen, dass die Nebenkosten (umlagefähige Kosten) zwischen 2,00 und 2,20 Euro pro Quadratmeter liegen werden, das Hausgeld (nicht umlagefähige Kosten) etwa bei 1,20 Euro pro Quadratmeter. Genaue Kosten können wir nicht vorhersagen, nicht zuletzt da die Nebenkosten auch von den Bewohner:innen abhängen.
Weitere Kosten, beispielsweise für Strom oder Internet, tragen die einzelnen Parteien.
Ja, die Schätzkosten einer freien Wohnung beinhaltet den Stellplatz.
Ja, der Stellplatz muss gekauft werden, da wir die Tiefgarage gemeinsam finanzieren müssen.
Das Verlegen von Fliesen oder Parkett wird in Ihrer Wohnung möglich sein. Weitere Eigenleistungen sind aufgrund von Bauvorschriften und der Größe des Wohnprojekts nicht vorgesehen.
Wir empfehlen, dass Sie Eigenkapital in Höhe von 30 Prozent der Schätzkosten aufbringen können. Unter Umständen ist auch weniger Kapital ausreichend. Hierzu kann Sie unser Partner bei der stadtblau GmbH im Finanzierungsgespräch beraten.
Nein. Wir möchten gerne eine lebendige Nachbarschaft aufbauen, in welcher die Bewohner:innen sich untereinander persönlich kennen.
Diesen Punkt werden wir in der Zukunft vertraglich regeln. Eine Untervermietung muss voraussichtlich mit der Eigentümergemeinschaft abgesprochen werden, ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Es kommt immer auf den jeweiligen Fall an.
In erster Linie müssen wir einem solchen Fall vorbeugen. Deshalb haben wir in der Aufnahmephase das Finanzierungsgespräch mit unserem Partner bei der stadtblau GmbH vorgesehen, in welchem die Bonität aller interessierten Personen vorab geprüft und besprochen wird.
Falls wider erwarten ein solcher Fall eintritt, wird diese Partei voraussichtlich aus der Baugemeinschaft ausscheiden. Die Wohnung würde somit wieder zum Verkauf stehen.
Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass der Bau fortgesetzt wird und wir unsere Vertragspartner bezahlen können. Das bedeutet, dass die damit verbunden Kosten vermutlich temporär von der Gemeinschaft getragen werden müssen, bis wir eine neue Käuferin oder einen neuen Käufer gefunden haben. Alternative Möglichkeiten, wie zusätzliche Rücklagen für einen solchen Fall, prüfen wir im Moment.
Die erwähnten Punkte werden vertraglich festgelegt.
Genossenschaft
Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen. Der Zweck einer Wohngenossenschaft ist vorrangig ihre Mitglieder zur fördern, indem sie eine dauerhafte, preisgünstige, gute, sichere sowie sozial und ökologisch verantwortliche Wohnungsversorgung sicherstellt. Sie handelt also nicht gewinnorientiert, sondern möchte das Beste für ihre Mitglieder erreichen. Die Nutzungsgebühren (Mieten) richten sich dementsprechend an den zu deckenden Kosten und Verpflichtungen der Genossenschaft aus. Die Mitglieder der Genossenschaft sind gleichzeitig Miteigentümer:innen und Nutzer:innen der Wohnungen.
Eine Genossenschaft ist demokratisch und selbstorganisiert. Vorstand und Aufsichtsrat wird von den Mitgliedern gewählt und besteht aus Mitglieder. Durch diese ehrenamtliche Selbstverwaltung und Selbsthilfe können die Kosten gering gehalten werden. In der Satzung sind die wesentlichen Punkte einer Genossenschaft geregelt.
Als Mitglied einer Genossenschaft, wohnen Sie sicher wie im Eigentum und gleichzeitig so flexibel wie in einem Mietverhältnis.
Sie wohnen so lange in Ihrer Genossenschaftswohnung, wie Sie möchten. Ihr Nutzungsrecht ist ausschließlich an den Nutzungsvertrag und die Mitgliedschaft gebunden. Eine Kündigung wegen „Eigenbedarf“ ist somit ausgeschlossen. Zudem ist eine Genossenschaftswohnung sicher, weil sie vor einem Verkauf geschützt ist.
Gleichzeitig sind Sie flexibel, zum Beispiel wenn sich Ihre Lebensumstände verändern. Sie können in eine andere Wohnung der Genossenschaft ziehen oder kündigen (vergleichbar mit einem Mietvertrag) und aus der Genossenschaft austreten.
Außerdem schafft die Genossenschaft fairen und bezahlbaren Wohnraum für die kommenden Generationen, da sie immer am Bedarf der Mitglieder ausgerichtet ist und nicht gewinnorientiert handelt.
Jedes Mitglied muss gezeichnete Genossenschaftsanteile in Höhe von 30 Prozent des geschätzten Kaufpreises erwerben. Das somit in die Genossenschaft eingelegte Geld wird sicher angelegt, und wir werden regelmäßig von unserem Prüfungsverband geprüft werden.
Die Miete (Nutzungsgebühr) richtet sich nach dem geschätzten Kaufpreis einer Wohnung und dem dem Bankdarlehen, dass die Genossenschaft für den Bau der Wohnungen aufnehmen wird. Sie können die folgende Tabelle nutzen, um einen groben Mietpreis zu berechnen.
Mietpreis für Genossenschaftswohnung nach Faustformel (xlsx)
Die Wohnungsgenossenschaft wird ein Teil der WEG sein. Die genaue Stimmkraft möchten wir in der Zukunft noch vertraglich festlegen.
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Der Grundstückskauf ist Ende 2022 geplant, der Baubeginn Anfang 2023. Die Baufertigstellung wird Anfang 2025 angestrebt. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Kurzfristige Änderungen der Eckdaten und Planung können wir jedoch nicht ausschließen.